Ohne eine individuell anderslautende Vereinbarung gelten folgende Kostenansätze:
- Alle Leistungen des Sachverständigen werden nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet
- Vereinbarte Honorare sind grundsätzlich zu 75 % im Voraus zu entrichten
- Erst nach Zahlungseingang der Vorkasse nimmt der Sachverständige seine Tätigkeit auf
- Die Schlusszahlung wird sofort nach Übergabe des Gutachtens ohne Abzüge zur Zahlung fällig
- Alle Leistungen, Tätigkeiten, Fahrzeiten und Nebenkosten sind dem Sachverständigen durch den Auftraggeber zu vergüten
- Es gelten ausschließlich die AGB des Sachverständigen, welche in aktueller Form auf dieser Seite zum Download verfügbar sind
AGB des Auftraggebers sind ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil - Die Auftragserteilung erfolgt immer in Schriftform, Grundlage ist der Vertrag des Sachverständigen, der hier zum Download steht
Stundensätze und Kosten
Die Kosten des Sachverständigen für
- Beratung
- Ortstermine
- An- und Abfahrt
- Büroarbeiten
- Niederschriften
- Erstellen des Gutachtens
berechnen sich mit 92,- € Netto zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde.
Abgerechnet wird pro angefangener ¼ Stunde.
Bei Ortsterminen beginnt und endet die Arbeitszeit an der Büroadresse des Sachverständigen.
Die An- und Abfahrt mit PKW ist mit 0,45 € / km zzgl. Mehrwertsteuer zu vergüten.
Erfolgt die Anreise per Bahn oder Flugzeug, so werden die tatsächlichen Kosten für Bahn- bzw. Flugtickets, Leihwagen, Taxi etc. ohne Zuschlag an den Auftraggeber verrechnet zum Selbstkostenpreis.
Das Gleiche gilt für Parktickets, Mautgebühren oder Hotelübernachtung bei mehrtägigen Ortsterminen.
Stundensatz für Mitarbeiter der Sachverständigen bei Ortsterminen: 54 € Netto / Stunde zzgl. Mehrwertsteuer
Die Verrechnung von Laborkosten, Fremdleistungen, Verbrauchsmaterial, Probematerial etc. erfolgt zum Selbstkostenpreis,
Porto und Versand etc. nach Aufwand, sofern nicht anders vereinbart.